9. Saarländischer Vergabetag: Präsentationen der Vorträge zum Download

9. Saarländischer Vergabetag: Präsentationen der Vorträge zum Download

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Der Saarländische Vergabetag ist Informationsveranstaltung und Netzwerktreffen zugleich

Text: Kim Ahrend

Das komplexe Vergaberecht für Architekten- und Ingenieurleistungen unterliegt einem stetigen Wandel. Deshalb findet jedes Jahr der Saarländische Vergabetag statt, welcher alle Teilnehmenden für eine faire Vergabepraxis sensibilisieren soll.

Die Änderung der Auftragswertberechnung, der Streichung von Paragraf 3 Absatz 7 Satz 2 der VgV, hat weitreichende Folgen. Da nun alle Planungsleistungen zusammengerechnet werden müssen, sind nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben ausschreibungspflichtig. Die Folgen dieser Gesetzesänderung war ein Schwerpunkt der Veranstaltung.

Daneben wurden auch die Eignungskriterien von VgV-Verfahren, die sogenannten Teilnahmehürden, genauer beleuchtet und der Planungswettbewerb als Vergabeinstrument vorgestellt.

Der Erfolg des erneut ausgebuchten Vergabetags spiegelte sich auch in der Struktur der Anwesenden: Sowohl Vertreter:innen aus den Planungsbüros als auch von Städten, Kommunen und Verbänden bildeten das Auditorium. Damit trafen sich beide Seiten, Auftraggeber und Auftragnehmer, zum Austausch und zur gemeinsamen Fortbildung. Veranstalter des mittlerweile 9. Saarländischen Vergabetags waren die beiden Kammern, Architektenkammer des Saarlandes und Ingenieurkammer des Saarlandes, mit dem Landkreistag Saarland sowie dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag, unter der Schirmherrschaft von Minister Reinhold Jost vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS).

„Im Thema Vergaberecht ist ziemlich viel Musik drin“, stellte Staatssekretär Torsten Lang als Vertreter des Bauministeriums seinem Grußwort voran und brachte damit die Relevanz der Veranstaltung zum Ausdruck. Er erläuterte, wie die Landesregierung mit der geänderten Auftragswertberechnung umgehe. Sie wende das sogenannte bayerische Modell an, bei dem Leistungen nur addiert werden, wenn sie „aus einer Hand zu erbringen sind“ (funktionaler Zusammenhang). Lang warb dafür, dass auch Kommunen dieses Modell anwenden und damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten.

In den folgenden 5 Vorträgen versuchten die Referent:innen, die „Musik im Vergaberecht“ dem Auditorium näher zu bringen. Norbert Portz (Leiter des Vergabedezernats des Deutschen Städte- und Gemeindebundes a. D.) machte den Anfang und stellte wie gewohnt die Entwicklungen im Vergaberecht anhand aktueller Rechtsprechung aus Sicht der Kommunen vor.

In letzter Zeit mehren sich die Beschwerden von Kammermitgliedern hinsichtlich überzogener Eignungskriterien und Zulassungskriterien in VgV-Verfahren. Arnulf Feller (GHV – Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht e. V.) beleuchtete in seinem Vortrag Eignungskriterien und Eignungsleihe. Aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers suche dieser „nach dem besten Mitarbeiter auf Zeit“. Er warnte jedoch davor, überzogene Eignungskriterien aufzustellen. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt werden. GWB und VgV geben vor, dass Eignungskriterien mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen. Sie sind bei geeigneten Aufgabenstellungen so zu wählen, dass kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger sich beteiligen können. Ein Argument für die Anpassung von Eignungskriterien sei jedoch nicht, wenn die Forderungen durch kein saarländisches Büro erfüllt werden können.

Architekt Uwe Dahms vom Berliner Büro C4C, das auf die Betreuung von Wettbewerbsverfahren spezialisiert ist, brach eine Lanze für den Planungswettbewerb in Vergabeverfahren. In einer sehr anschaulichen Präsentation zeigte er, warum die üblichen Argumente, Wettbewerbe seien zu kosten- und zeitintensiv nicht zählen. Er plädierte für den 2-phasigen offenen Wettbewerb mit einfachen Konzeptideen in der 1. Phase und deren Ausarbeitung in der 2. Phase.

Das Referat Bundesbau im MIBS ist für alle militärischen Baumaßnahmen, aber auch für zivile wie zum Beispiel für das THW sowie für den Zuwendungsbau zuständig. Referatsleiter Patrick Hoffmann stellte das Referat und dessen spezielle Vergabeformen vor. Diese sind unter anderem der Mehrparteienvertrag („IPA“), der zum ersten Mal angewendet werden soll, aber auch Rahmenvereinbarungen und das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz für den Oberschwellenbereich. Anforderungen an Planende seien unter gewissen Voraussetzungen, dass sie BIM anwenden und die Projekte nach dem Nachhaltigkeitszertifizierungssystem des Bundes – BNB – bewerten.

Rechtsanwältin Susanne Corinth von der auf Baurecht spezialisierten Kanzlei kohl law brachte den Teilnehmenden anhand 4 realer Fälle die aktuelle Rechtsprechung im Vergaberecht nahe. So könne beispielsweise eine förmliche Rüge nicht per Fax, aber unter Umständen als „WhatsApp-Nachricht“ eingereicht werden. Auch Bieterfragen können als Rüge ausgelegt werden.

Alle fünf Vorträge finden Sie untenstehend zum Download:

Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht
Norbert Portz, Leiter des Vergabedezernats des Deutschen Städte- und Gemeindebundes a. D., Ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes

Eignungskriterien und Eignungsleihe
Dipl.-Ing. Arnulf Feller, GHV – Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht e. V.

Der Planungswettbewerb im Vergabeverfahren
Uwe Dahms, C4C | competence for competitions

(FbT-) Vergaberecht in der Zeitenwende
Ministerialrat Patrick Hoffmann, Referatsleiter OBB23, Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Aktuelle Rechtsprechung im Vergaberecht
Susanne Corinth, Kohl Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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10.10.2024
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Staatssekretär Torsten Lang, Foto: Dr. Carmen Palzer

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