Ein Interview über die Arbeit des AKS-Wettbewerbsausschusses und wie er das saarländische Wettbewerbswesen unterstützt
Interview: Kim Ahrend
Ein gesetzlicher Auftrag der Architektenkammer des Saarlandes (AKS) lautet „die Ausloberinnen und Auslober bei der Durchführung von Wettbewerben zu unterstützen“ (vergl. § 10 Abs. 1 Nr. 9. Saarl. Architekten- und Ingenieurkammergesetz – SAIG). Der von der Mitgliederversammlung gewählte Wettbewerbsausschuss steht Auftraggebern bei der Vorbereitung eines Wettbewerbsverfahrens beratend zur Verfügung und unterstützt die Teilnehmenden bei regelkonformen Verfahren nach den Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens (GRW Saar 2013). Was bedeutet das in der Praxis? Die DAB-Redaktion sprach mit Architekt Stefan Krüger, Vorsitzender des AKS-Wettbewerbsausschusses.
Wie arbeiten AKS und die Auslobenden zusammen und wie sieht deren Unterstützung konkret aus?
Stefan Krüger: Es gibt einige Städte und Gemeinden, die mit dem Instrument des Wettbewerbs noch nicht in Berührung gekommen sind. In diesem Fall bietet die Kammer eine unverbindliche Erstberatung an. 2-3 Ausschussmitglieder informieren umfassend über Planungswettbewerbe, zum Beispiel über die möglichen Wettbewerbsarten, welches das geeignete Verfahren wäre, über die Unterschiede der GRW und RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) und über die Vorteile eines Wettbewerbs.
Wenn Auslobende bereits einen Auslobungsentwurf erarbeitet haben, wird dieser von der Geschäftsstelle an die Ausschussmitglieder verteilt. Er wird gesichtet, jeder macht sich seine Gedanken und spiegelt diese als Hinweise an den Auslober zurück. In einer anschließenden gemeinsamen Ausschusssitzung wird zu dem Verfahren beraten. Dem Ausschuss könnte ein anderes Verfahren geeigneter erscheinen. Oder er stellt fest, dass es in irgendeiner Weise unausgewogen ist. Deswegen ist es sinnvoll, wenn die Kammer so früh wie möglich in das Verfahren eingebunden wird. Wenn die Wettbewerbsbekanntmachung bereits veröffentlicht wurde, sind die Pflöcke eingeschlagen und es gibt nur noch wenig Spielraum für Änderungen.
Was ist der sogenannte Übereinstimmungsvermerk und auf welche „Big Points“ achtet der Ausschuss insbesondere?
Stefan Krüger: Mit dem Übereinstimmungsvermerk bestätigt der Ausschuss, dass der Wettbewerb nach den GRW Saar ausgelobt worden ist. Leistungen und Gegenleistungen müssen ausgewogen sein. Das sind die zu erbringenden Wettbewerbsleistungen, die den Preisgeldern und dem Auftragsversprechen gegenüber stehen. Die Urheberrechte müssen gewahrt bleiben, in der Regel die Anonymität und wir schauen uns die Plausibilität der Terminschiene an. Herzstück des Verfahrens ist ein unabhängiges kompetentes Preisgericht, bei dem die Mitglieder vertraut sind mit dem Gegenstand des Wettbewerbs. Die Hälfte der Fachpreisrichter sollte freiberuflich sein und eigene Wettbewerbserfahrung mitbringen.
Ein weiterer bedeutender Punkt ist der Zulassungsbereich. In einem Realisierungswettbewerb im Bereich des Hochbaus werden in der Regel Architektinnen und Architekten zur Teilnahme aufgefordert. Liegt ein Schwerpunkt aber zusätzlich auf den Außenanlagen, wie zum Beispiel beim Schulbau, könnte ein interdisziplinäres Team mit Landschaftsarchitekten zielführend sein. Es gibt aber auch reine Wettbewerbe der Landschaftsplanung wie Platzgestaltungen. Bei hochwertigen Innenraumplanungen könnten die Innenarchitektinnen und -architekten zum Zuge kommen. Und es gibt städtebauliche Wettbewerbe für Stadtplaner,
wenn beispielsweise ein neues Stadtquartier entwickelt wird.
Über alle Hinweise des Ausschusses wird mit den Auslobenden in der Sitzung kollegial, lösungsorientiert und konstruktiv gesprochen, um einen gemeinsamen Nenner zu finden. Ziel ist der Übereinstimmungsvermerk als eine Art Gütesiegel für ein faires Verfahren.
Heutzutage ist ein Wettbewerb Teil eines Vergabeverfahrens nach VgV. Dabei werden bei einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb Auswahlkriterien verlangt. Das können Referenzen sein, die von den Teilnehmenden nachgewiesen werden müssen. Unabhängig von den GRW appellieren wir, dass diese Hürden so gering wie möglich gehalten werden, damit auch junge und unerfahrene Kollegen und regionale, kleiner strukturierte Büros Chancen auf eine Teilnahme haben.
Gibt der Ausschuss auch eine rechtliche Beratung?
Stefan Krüger: Ein klares „Nein“. Wir sind weder dafür ausgebildet, noch dazu berechtigt, rechtlich zu beraten.
Es kommt häufiger vor, dass Auslober:innen Fördermittel vom Bund erhalten. Der Bund schreibt vor, Verfahren nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) auszuloben. Wie geht der Ausschuss damit um?
Stefan Krüger: Wir sind im Saarland das „Gallische Dorf“. Alle anderen Bundesländer haben die RPW eingeführt, wir arbeiten nach wie vor mit den GRW. Mit der Novelle des SAIG im Jahr 2016 verlor die AKS ihr Recht, Wettbewerbsrichtlinien zu erlassen. Die Kammer entschied sich aber dafür, an den GRW festzuhalten, da sie als vorteilhafter angesehen wird. Sie ist angebotsorientierter formuliert und die Ermittlung der Wettbewerbssumme ist für die Teilnehmenden günstiger. Diese steigt bei den RPW linear, bei den GRW degressiv – ein Vorteil bei kleineren Wettbewerben.
Wird auch im Saarland die RPW eingeführt?
Stefan Krüger: Im Ausschuss diskutieren wir darüber, ob wir nicht zur besseren Akzeptanz bei öffentlichen Bauherren und zur besseren Übersicht und zum leichterem Verständnis bundesweit beitragen, wenn wir auch mit der RPW arbeiten. Deren derzeitige Novelle möchten wir gerne noch abwarten. Die AKS kann die RPW zwar nicht einführen, sie kann aber dem Land eine Empfehlung aussprechen. Diese ist aber nicht
abschließend geprüft und auch noch nicht beschlossen.
Nichts desto trotz berät der Ausschuss sowohl nach den GRW als auch nach RPW. Es ist absolut in Ordnung, nach RPW auszuloben.
Worin liegen die Vorteile eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Wettbewerb im Vergleich zu einem Verfahren ohne Wettbewerb?
Stefan Krüger: Die Vielzahl an Lösungen erstaunt immer wieder, wenn die Bauaufgabe in Form eines Wettbewerbs ausgelobt wird. Der Auslober kann unter mehreren hochqualitativen Vorschlägen die für ihn bestmögliche Lösung auswählen und muss nicht die erstbeste nehmen. Diese Aufgabe übernimmt das Preisgericht, in dem die Auslobenden als Fachoder Sachpreisrichter vertreten sind. Dadurch wird auch der politische Diskurs verkürzt. Alle relevanten Akteure nehmen an dem Verfahren teil und gestalten es mit. Nach der Preisgerichtsentscheidung gibt es bereits einen Vorentwurf. Das Verfahren spart demnach Zeit
und Geld. Und Innovationen werden befördert.
Wie fördert die AKS das Wettbewerbswesen?
Stefan Krüger: Ein gutes Mittel ist die bereits genannte Erstberatung. Um potenzielle Auslobende, die noch keinen Wettbewerb ins Auge gefasst haben zu erreichen, nutzen wir unterschiedliche Werkzeuge: Wir haben einen kompakten Wegweiser zu Planungswettbewerben herausgebracht. Wir schreiben Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an, falls wir aus der Presse erfahren, dass Bauvorhaben geplant sind und laden zur Erstberatung ein. Wir sprechen gezielt mit Politik und Presse. Die Kammer bietet Seminare an und organisiert Veranstaltungen wie zum Beispiel den jährlich stattfindenden Vergabetag.
Sie arbeiten seit mehreren Jahrzehnten als Architekt im Saarland. Wie hat sich Ihrer Meinung nach das Wettbewerbswesen verändert und was wünschen Sie sich für die Zukunft?
Stefan Krüger: Früher gab es keine Zugangsbeschränkungen. Heute ist die Teilnahme reguliert. Die Teilnahme an Wettbewerben ist ein großer Zeit- und Geldaufwand für die Büros. Die Architektenschaft macht dabei ein ganz besonderes, geradezu einmaliges Angebot. Kein anderer Berufsstand erbringt vor einer konkreten Beauftragung unentgeltlich vergleichbare Vorleistungen, die leicht den Wert von einigen 10.000,- € pro Teilnehmer:in erreichen können. Das sollte honoriert und geschätzt werden. Mittlerweile werden öfter Bearbeitungshonorare für alle Teilnehmenden gezahlt. Das ist eine gute Entwicklung. Wünschenswert
sind meiner Meinung nach mehr mehrphasige Verfahren. Sie reduzieren den Aufwand für die einzelnen Büros. In einer ersten offenen Phase werden mit weniger Aufwand lediglich Skizzen verlangt. Es werden
Teilnehmende ausgewählt, die diese Skizzen dann in einer 2. Phase ausarbeiten.
Bei Fragen zu Wettbewerben können sich Kammermitglieder und Auslobende gerne an die AKS-Geschäftsstelle wenden.
Weitere Infos zu Wettbewerben finden Sie hier.
