Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) informiert darüber, dass das LUA zukünftig keine einzelfallbezogenen Stellungnahmen oder Berechnungen zur Beurteilung von Luft-Wasser-Wärmepumpen fertigt.
Die Beurteilung des Aufstellorts einer Wärmepumpe in Bezug auf ihre Zuverlässigkeit nach TA Lärm sei für Fachplaner oder Betreiber problemlos möglich.
Zur Unterstützung der Planer oder Betreiber hat das LUA eine Anleitung zur immissionsschutzrechtlichen Beurteilung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe erarbeitet, anhand welcher die Zulässigkeit in Bezug auf immissionsschutzrechtliche Vorschriften eigenständig beurteilt werden kann.
Die Anleitung finden Sie hier.