Reform des Vergabewesens – Quo vadis?

Reform des Vergabewesens – Quo vadis?

Wettbewerbe / Preise, weitere Infos

Das aktuelle Vergabedilemma ist gekennzeichnet von einem schleichenden Werteverfall bei geistig schöpferischen Leistungen mit weitreichenden Auswirkungen für die gesamte Planungskultur.

War der Architektenwettbewerb über Jahrzehnte der respektierte Weg, eine herausragende Entwurfslösung für die jeweilige Bauaufgabe zu finden, so zählt der klassische städtebauliche Ideenwettbewerb ebenso wie der hochbauliche Projektwettbewerb mittlerweile zu den Exoten unter den unübersichtlich gewordenen Vergabevarianten, die meist von findigen, vermeintlich professionellen Wettbewerbsbetreuern maßgeblich kreiert wurden; vielfach auf Kosten der freien Berufsentfaltung von Architekten und Planern.

Die nun anstehende Novellierung des Vergaberechts muss unter der Flagge der Bundesarchitektenkammer die äußeren Rahmenbedingungen deutlich verbessern, parallel gestützt von den vielfältigen Aktivitäten der Länderkammern, damit insbesondere der berufsständische Mittelbau und die Initiative Baukultur einen Aufschwung erfährt.

Die Arbeit und die bedeutsamen Erfolge des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) zur Förderung des offenen Wettbewerbs sollten Ansporn sein, es noch besser zu machen, auch wenn die Einbindung der Bürgerschaft nicht unterschiedlicher sein könnte.

Die Vorteile, die Vergaben mithilfe des Planungswettbewerbs haben, sind in Architektenkreisen hinlänglich bekannt. Spätestens mit Vorlage des Forschungsberichtes zur Evaluierung von Vergabeverfahren des Bundesministeriums BMVBS Nov. 2013 sollten die oftmals von Bauherrenseite und Verfahrensbetreuern angeführten Vorbehalte, die von unkalkulierbaren rechtlichen Risiken, kaum zu rechtfertigendem Verfahrensaufwand oder nicht bewiesenem Mehrwert im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Gestaltqualität der Entwürfe sprechen, widerlegt sein.

Da eine Abkehr von VOF-Verfahren ohne lösungsbezogenen Dialog zurzeit nicht zu erkennen ist – dies belegen die aktuellen Statistiken mit weiterhin rückläufigen Wettbewerbszahlen und Anstieg der reinen Verhandlungsverfahren ausschließlich mit Referenzen –, bedarf es einer breit angelegten Strategie.

Die in Berlin organisierte Architektenschaft bei BAK und Berufsverbänden wie auch auf lokaler Kammerebene muss Kräfte bündeln, um die Chance zu nutzen, die sich bei der Neuausrichtung der Vergabeordnung ergibt, den offenen Wettbewerb als Regelverfahren flächendeckend verbindlich festzuschreiben.

Auch wenn Lichtblicke wie das jüngst von unserer Kammer begleitete erste kooperative städtebauliche Verfahren zur Nachnutzung eines Konversionsstandortes Duhamel in Ensdorf ein hoffnungsvolles Zeichen zum Umdenken setzen, muss sich dieser transparente Planungsprozess mit integrierter Bürgerbeteiligung erst noch etablieren.

Das heutige Problem der extremen Zugangsverengung an VOF- und Wettbewerbsverfahren mit überwiegender quantitativer Bewertung realisierter meist spezifischer Projekte in einem immer engeren Zeitfenster bedeutet mittlerweile, dass nicht nur den jungen Kollegen und kleinen Büros die Möglichkeit verwehrt wird, ihre fachlichen Kenntnisse und Kreativität in einer fairen Konkurrenz unter Beweis zu stellen.

Das gestaffelte zweiphasige Wettbewerbsverfahren mit offenem Zugang für alle interessierten Planer, die sich durch ihre Mitgliedschaft in der Architektenkammer legitimieren, wäre eine naheliegende Option, den allgemein erkannten Missstand zu beseitigen. Eine Beurteilung der Ideen ausschließlich anhand von Skizzenformaten sollte für eine Auswahl in der ersten Phase genügen.

Eine weitere, jedoch abgewandelte Option, die Wettbewerbshürden zu reduzieren, stellt nach wie vor der begrenzt offene Wettbewerb dar, jedoch mit mindestens 50 Teilnehmern und vereinfachten Zugangsvoraussetzungen ausschließlich durch Nachweis der Kammerzugehörigkeit, fachlichen Auszeichnung oder erfolgreichen Wettbewerbsteilnahmen und ggf. erforderlichem Losverfahren – gutes Beispiel ist die zur Zeit in Vorbereitung befindliche Ausschreibung zum Neubau eines Praktikumsgebäudes der Pharmazie an der Universität des Saarlandes.

Auch dies kann bei einer flächendeckenden Anwendung dazu beitragen, dass sich die Bewerberzahlen auf ein Normalmaß regulieren lassen und darüber hinaus die Chancengleichheit gewahrt ist.

Um eine grundsätzliche Veränderung herbeizuführen, bemüht sich die AKS seit gut zwei Jahren mittels intensiven Gesprächsrunden mit dem zuständigen Ministerium für Finanzen, die Vergabepraxis der öffentlichen Hand und ihrer Fördernehmer dahingehend zu verändern, verstärkt den Planungswettbewerb einzusetzen, die Zugangsvoraussetzungen auf ein angemessenes Maß zu reduzieren und die Bewerbung durch einheitliche Vorgaben zu vereinfachen.

Es ist beabsichtigt, durch die Bildung eines übergeordneten ständigen Beratungsgremiums aus Vertretern der öffentlichen Bauverwaltung, der jeweiligen Bauherrschaft und mit dem qualifizierten Sachverstand der AKS rechtssichere Verfahren zu gewährleisten, die zu optimalen Ergebnissen führen.

Hierbei steht insbesondere die Findung eines differenzierten Vergabeweges – möglichst in Kombination mit der geeigneten Wettbewerbsart für die jeweilige Bauaufgabe – im Vordergrund.

Vorteilhaft wäre es, wenn parallel in den jeweiligen Zuwendungsrichtlinien der Ministerien entsprechende Ergänzungen vorgenommen würden, damit eine verbindliche und nachhaltige Beratungssystematik greift. Zusätzliche finanzielle Anreize in Form von erhöhten Förderungsquoten bzw. Zuschüsse bei der Durchführung von Vergabeverfahren mit integrierten Wettbewerben könnten sich erfahrungsgemäß ebenfalls positiv auswirken.

Im Grundsatz sollte die Kooperation mit dem Land dazu führen, die bereits traditionell zugeteilte Beratungsaufgabe der Architektenkammer gemäß GRW Saar einschließlich Zustimmungsvermerk auf alle Verfahren auszudehnen. Diese Ausweitung der Kammerzuständigkeit setzt die Bereitschaft einer frühzeitigen Vorinformation bei potentiellen Bauprojekten voraus. Im Gegenzug verpflichtet sich die AKS, durch interne Schulung ihrer Mitglieder eine qualifizierte Betreuung von Vergabeverfahren sicherzustellen.Mit dem Vorhaben eines gemeinsam entwickelten Vergabeleitfadens nach dem Vorbild anderer Länderkammern kann eine zusätzliche Hilfestellung für potentielle Auslober angeboten werden.

Flankierend sind in regelmäßigem Turnus stattfindende Veranstaltungen notwendig, wie der jetzt erstmalig organisierte Vergabetag oder individuelle Podiumsdiskussionen zu relevanten Bauvorhaben. Auch lassen gemeinsam mit den Berufsverbänden organisierte städtebauliche Workshops – wie das aktuelle Beispiel des denkmalgeschützten Pingusson-Bauwerks der ehem. Französischen Botschaft in Saarbrücken zeigt – zweifelsfrei ein gestärktes Selbstverständnis für einen offenen Planungsdiskurs nicht nur innerhalb der Architektenschaft erkennen.

Nicht zuletzt ist die verstärkte, meist zeitintensive Erstberatung privater und öffentlicher Bauherren vor Ort im Hinblick auf die Durchführung eines integrierten Planungswettbewerbes unerlässlich.

Der lösungsbezogene Wettbewerb ist als essentielles Element eines qualifizierten Planungsprozesses unverzichtbar. Er muss wieder als Marke auf dem Weg zu einer werthaltigen Baukultur verankert werden.

Juni 2015

Thomas Hepp
Vorstandsmitglied der AKS und Vorsitzender des Wettbewerbsausschusses
Foto: H+Z


22.06.2015
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