Die HOAI ist in den Mittelpunkt des Interesses der Europäischen Kommission gerückt. Die EU-Kommission ist der Auffassung, verbindliche Mindestpreise der HOAI seien zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht erforderlich. Stattdessen verhinderten verbindliche Mindestpreise der HOAI, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in Anspruch nehmen können. Der Leistungswettbewerb soll einem schrankenlosen Preiswettbewerb geopfert werden. Das am Ende gerade die vielen kleinen Architektur- und Ingenieurbüros diesem ruinösen Preiswettbewerb zum Opfer fallen und der Verbraucherschutz weiter ausgehöhlt wird, steht nicht im Fokus der Aktivitäten der Europäischen Kommission.
Dagegen müssen wir uns solidarisch wehren und positionieren.
Am 18.6.2015 hat die EU Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland offiziell angezeigt. Es handelt sich dabei um den ersten Schritt eines dreistufigen Verfahrens, in dem der Mitgliedstaat aufgefordert wird, die entsprechenden Bestimmungen zu ändern. Die Bundesrepublik muss innerhalb von zwei Monaten dazu eine Stellungnahme abgeben.
Der Vorstand der Architektenkammer des Saarlandes möchte Sie im Rahmen einer Informationsveranstaltung zusammen mit der Ingenieurkammer des Saarlandes über die bisherigen Aktivitäten auf Kammerebene umfassend informieren und mit Ihnen im Dialog weitere Argumente finden, die gegen den Wegfall der zwingenden Mindestsätze der HOAI vorgetragen werden können.
Termin:
Di., 14. Juli 2015, 18 Uhr
Ort:
Akademie im Haus der Architekten in Saarbrücken, Neumarkt 11
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Zum Hintergrund:
Die EU-Kommission hat im vergangenen Jahr im Rahmen der Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie ein Pilotverfahren gegen die Bundesrepublik geführt. Es handelt sich um ein Vorverfahren in Form eines strukturierten Dialogs vor der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens.
Hintergrund ist, dass die Kommission in festen Preisen für erbrachte Dienstleistungen eine schwerwiegende Beschränkung der Niederlassungsfreiheit sieht. Nachdem die Europäische Kommission mit den Antworten der Bundesregierung zur Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit der HOAI nicht zufrieden war, ist nunmehr ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet worden. Die Bundesregierung hat 2 Monate Zeit, auf die Vorwürfe der Europäischen Kommission einzugehen. Genügt die Reaktion der Bundesregierung den Vorstellungen der Europäischen Kommission nicht, muss mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gerechnet werden.
Im Endergebnis besteht die große Gefahr, dass der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass die Mindestsätze der HOAI künftig nicht mehr zwingend sind.
Aus Sicht der Europäischen Kommission ist es nicht erforderlich, verbindliche Mindestpreise zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Architekten und Ingenieure vorzugeben. Diese Regelung verhindere vielmehr, dass Verbraucher die Leistungen von Architekten und Ingenieuren zu günstigeren Preisen in Anspruch nehmen können.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Mindestsätze der HOAI nicht zur Verwirklichung der verfolgten Ziele (Schutz der Verbraucher, zwingende Gründe des Allgemeininteresses) geeignet und mit der Dienstleistungsrichtlinie vereinbar sind. So führt die Europäische Kommission u.a. aus: „Die Tatsache, dass es in der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten keine derartigen Honorarordnungen gibt bzw. diese dort im Einklang mit Artikel 15 der Dienstleistungsrichtlinie abgeschafft wurden, deutet bereits darauf hin, dass festgesetzte Mindestpreise nicht erforderlich sind, um die hohe Qualität der erbrachten Leistungen zu sichern….“ und „Für die Kommission ist es nicht ersichtlich, wie durch einen verbindlich festgesetzten Preis Angehörige eines Berufsstandes davon abgehalten werden könnten, mangelhafte Dienstleistungen anzubieten, wenn es ihnen darüber hinaus an Qualifikationen, Fachkompetenz oder der moralischen Grundeinstellung mangelt.“
Völlig außer Betracht lässt die Europäische Kommission die Tatsache, dass die Leistungsangebote und –umfänge der Architekten in den verschiedenen Ländern Europas unterschiedlich sind und demzufolge auch das Haftungsrisiko sich von Land zu Land völlig anders darstellt.
