KfW – Einbindung von Sachverständigen

KfW – Einbindung von Sachverständigen

Energieeffizienz / Nachhaltigkeit

Seit dem 01.06.2014 ist für die Begleitung der KfW-Programme Energieeffizient Bauen (153) und Sanieren (151/152, 430) die Einbindung von Sachverständigen für Energieeffizienz ausschließlich aus der Expertenliste des Bundes erforderlich.

Die Übergangsregelung für die vereinfachte Eintragung als KfW-Sachverständiger in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes wurde bis zum 30.09.2014 verlängert. Der Weg über Referenzen wird zeitlich entfristet.

www.energie-effizienz-experten.de

NO


31.07.2014
Energieeffizienz / Nachhaltigkeit
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