Der Prüfungsausschuss für die Anerkennung von Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen für Brandschutz startet im Jahr 2025 ein neues Anerkennungsverfahren.
Die Antragsunterlagen für das Anerkennungsverfahren 2025/2026 müssen bis spätestens 06. Januar 2025 bei der Anerkennungsbehörde vorliegen.
Nach derzeitiger Planung finden die schriftliche Prüfung am 26. November 2025 und die mündliche Prüfung am 16./17.Juni 2026 statt.
Die angehängten Informationen zum Anerkennungsverfahren 2025-2026 für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure (Prüfberechtigte) bzw. Prüfsachverständige für Brandschutz sowie die Anlage zum Antrag auf Anerkennung zum Prüfingenieur/Prüfsachverständigen für Brandschutz (Referenzobjektliste 2024) enthalten Angaben bzgl. der Anerkennungsvoraussetzungen und der notwendigen Antragsunterlagen.