Diese Frage kann eindeutig mit JA beantwortet werden – sie muss es sogar. Das nächste Hochwasser kommt bestimmt und grundsätzlich kann jede Region, jede Kommune, jedes Gebäudebetroffensein. Die Bilder der jüngsten Hochwasserkatastrophe vom Juni 2013 an Elbe und Donau sind allgegenwärtig, ebenso wie die durch Starkniederschläge verursachten immensen Schäden u.a. in Rockenhausen oder Münster. Neben dem staatlichen Hochwasserschutz besteht die gesetzliche Pflicht zur Eigenvorsorge. Diese wird in vielfältiger Form durch Architekten, Ingenieure, Stadtplaner und andere umgesetzt.
Die Fachveranstaltung thematisiert die aktuellen Entwicklungen in diesem Kontext und geht insbesondere auf die rechtlichen Aspekte – z.B. die Haftung von Architekten und Ingenieuren – ein. Berücksichtigung finden dabei jüngste höchstinstanzliche Rechtsprechungen. Wie geht das Land Rheinland-Pfalz mit diesem Thema um? Dargestellt werden einerseits die grundsätzlichen Ansätze der Landespolitik im Hochwasserrisikomanagement, als auch konkrete Umsetzungen innerhalb des „Kompetenzzentrums für Hochwasserrisikomanagement und Bauvorsorge“.
Ort:
TU Kaiserslautern
Rotunde, Gebäude 57
Erwin-Schrödinger-Straße
67663 Kaiserslautern
Infos + Anmeldung:
Frau Brigitte Kolbe,
brigitte.kolbe@bauing.uni-kl.de