Der BGH hat mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2014 – Vll ZR 350/13 über die Anwendung der HOAI bei Stufenverträgen entschieden. Durch das BGH-Urteil ergeben sich in den meisten Fällen Mehrvergütungsansprüche für die Planer. Das gilt aber nicht immer. Mit Beispielen wird den Seminarteilnehmern die Anwendung des BGH-Urteils auf bestehende Verträge erläutert.
Referenten:
Dipl.-lng. A. Feller, Honorarsachverständiger und
Dipl.-lng. P. Kalte, öbuv Honorarsachverständiger
Termin:
18.03.2015, 12.30 – 16.30 Uhr
Ort:
Akademie im Haus der Architektenkammer des Saarlandes, Neumarkt 11, Saarbrücken
Anmeldebedingungen und Tagungsmodalitäten:
ghv-guetestelle.de/ghv/site/seminare/seminare/details/art_1994.html