Der Gestaltungs- und Sanierungsleitfaden soll den Blick für die Gestaltungselemente der 50er Jahre schärfen und zur Sensibilisierung aller an der Sanierung Beteiligten beitragen. Er benennt bauphysikalische und baukonstruktive Probleme der „sonstigen besonders erhaltenswerten Bausubstanz“, die bei 50er-Jahre-Fassaden auftreten können. Er beschreibt Lösungsansätze in Modulen und entwickelt Perspektiven, wie die Bauten möglichst in ihrer originalen Substanz und im ursprünglichen Erscheinungsbild erhalten werden können. Darüber hinaus zeigt er auf, wie eine modulare Sanierung in das erweiterte Bundesförderprogramm der KfW für Gebäude mit „sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz" aufgenommen werden kann und gibt somit Anreize für nachhaltiges Bauen und den Erhalt des baukulturellen Erbes. Die architektonische Qualität zu bewahren, prägende Elemente zu erhalten bzw. wieder herauszuarbeiten, ist mit dem Instrument der „sonstigen besonders erhaltenswerten Bausubstanz“ möglich. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) lässt gemäß § 24 Abweichungen von den Regelungen zu, wenn die Anforderungen „die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen“. Welche Gebäude eine „sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" haben, legt die Kommune fest. Mit der entsprechenden Bestätigung kann ein Eigentümer bei Wohnnutzung des Gebäudes die „KfW-Effizienzhaus-Denkmal- Förderung“ erhalten, die es ermöglicht, sowohl Komplettsanierungen, als auch Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der äußeren Gebäudehülle durchzuführen. Um eine Förderung zu erhalten, muss nicht die maximale energetische Optimierung für jedes Einzelelement nachgewiesen werden. Entscheidend ist der Nachweis einer ausgeglichenen energetischen Gesamtbilanz bei Erhalt der schützenswerten Substanz. Weiterführende Informationen unter
www.aksaarland.de/aktuelles/baukultur-die-modernen-50er-gestaltungs-und-...LHS Saarbrücken/NO