Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und des damit verbundenen Flüchtlingsstroms wurden die Wertgrenzen, die zur Bewältigung der Corona Pandemie im April 2020 befristet angehoben wurden, bis zum 31.12.2024 verlängert. Dadurch wird für alle kommunalen Vergaben die Auftragsvergabe deutlich erleichtert. Freihändige Vergaben sind bis zu einer Summe von 150.000 Euro möglich. Bauleistungen dürfen bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro in beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung des MInisteriums für Inneres, Bauen und Sport.