Energieeffizienz-Expertenliste - Vereinfachte Eintragung bis 30.09.2014

Energieeffizienz-Expertenliste - Vereinfachte Eintragung bis 30.09.2014

Energieeffizienz / Nachhaltigkeit

Die Übergangsregelung für die vereinfachte Eintragung als KfW-Sachverständiger in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes verlängert sich bis zum 30. September 2014. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin, die die Pflege der Expertenliste verantwortet.

Eintragung mit Weiterbildung
Von der Verlängerung profitieren die Experten mit einer Weiterbildung gemäß den Richtlinien zur Vor-Ort-Beratung, die sich noch nicht in die Liste für die KfW-Programme eingetragen haben. Sie können sich bis zum 30.09.2014 weiterhin mit einem Nachweis von in der Regel 16 Unterrichtseinheiten in die Liste eintragen. Zunächst galt diese Übergangsregelung nur bis Ende 2013. Die Eintragungsanforderungen finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de/uebergangsregelung .

Eintragung über Referenzen
Ferner ist die Möglichkeit, sich über Referenzobjekte einzutragen, nicht mehr zeitlich begrenzt. Auch in Zukunft können sich diejenigen Experten eintragen, die eine entsprechende Berufserfahrung vorweisen können. Sie müssen mindestens zwei abgeschlossene, energetisch hocheffiziente Wohngebäude (Sanierung oder Neubau) geplant haben.

Vor-Ort-Beratung
Die Antragsberechtigung als Vor-Ort-Berater ist davon nicht betroffen. Hier gelten weiterhin die Anforderungen des BAFA.

Downloads


24.01.2014
Energieeffizienz / Nachhaltigkeit
Diese Webseite verwendet Cookies…

dabei werden ausschließlich solche Cookies verwendet, die technisch notwendig sind.

Diese Webseite verwendet Cookies…

dabei werden ausschließlich solche Cookies verwendet, die technisch notwendig sind.

Ihre Einstellungen wurden gespeichert