Die EU hat am 18. Juni 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet und fordert eine Aufhebung der verbindlichen Mindestpreise der HOAI. Die Bundesregierung hat nun bis September Zeit, Stellung zu nehmen und einen Aktionsplan vorzulegen.
Die saarländischen Architekten und Ingenieure setzen sich gemeinsam für den Erhalt der HOAI ein. Sie befürchten eine Aushöhlung des Verbraucherschutzes, wenn der Leistungswettbewerb einem Preiswettbewerb zum Opfer fällt. Der Erhalt des verbindlichen Preisrechts der HOAI ist Vorraussetzung dafür, die hohe Planungsqualität in Deutschland zu gewährleisten.
Dr. Frank Rogmann (Präsident der Ingenieurkammer des Saarlandes) und ich haben die Kammermitglieder in einer gemeinsamen Infoveranstaltung am 14. Juli über den aktuellen Sachstand und die Aktivitäten unserer beiden Kammern informiert und zur Diskussion eingeladen.
Hintergrund des Vertragsverletzungsverfahrens: Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass durch die HOAI unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse bei freiberuflichen Dienstleistungen entstehen, die nicht mit der Dienstleistungsrichtlinie vereinbar sind. In den festen Preisen sieht die Kommission eine schwerwiegende Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und meint, Mindestpreise seien zur Qualitätssicherung in- und ausländischer Anbieter nicht erforderlich. Stattdessen verhinderten diese, dass Verbraucher Leistungen zu günstigeren Preisen beanspruchen könnten.
Die Koalitionsfraktionen stützen die Honorarordnungen der freien Berufe. Sie haben die Bundesregierung aufgefordert, die bestehenden Regelungen auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen. Die hohe Qualität deutscher Produkte und Dienstleistungen werde durch bewährte Standards und Strukturen – wie etwa Kammern und Honorarordnungen – geschützt.
Zahlreiche zwingende Argumente sprechen für die Beibehaltung der HOAI. Sie ermöglicht auch Laien, die komplexen Leistungen der Architekten und Ingenieure abzuschätzen und den Preisrahmen abzulesen. Die Vergleichbarkeit der Leistungen ist also immer gegeben.
Die Vereinbarkeit der HOAI mit EU-Recht wurde durch mehrere Gutachten gestützt. Darauf zurückzuführende Binnenmarkthemmnisse sind nicht bekannt. Und eine Deregulierung – wie von der EU postuliert – führt nicht per se zu höherem Wachstum und höherer Beschäftigung.
Auch der von der Europäischen Kommission gezogene Vergleich mit anderen europäischen Ländern hinkt nach Ansicht der Architekten und Ingenieure. Denn Leistungsumfang und Leistungsangebot der am Bau Beteiligten unterscheiden sich europaweit erheblich, und die grenzüberschreitende Tätigkeit von Architekten und Ingenieuren ist gering. Dies ist jedoch in den unterschiedlichen Arbeitsteilungen, Verantwortlichkeiten und auch Sprachen begründet – und nicht auf die verbindlichen Mindestsätze der HOAI zurückzuführen.
Landtagsabgeordnete Birgit Huonker (Die Linke) unterstützt die Forderungen der Architekten und Ingenieure und richtete einen dringenden Appell an die Teilnehmer der Infoveranstaltung: „Schreiben Sie selbst an die Abgeordneten im europäischen Parlament und im Bundestag! Und fordern Sie auch Ihre Kollegen auf zu schreiben. Die Schreiben werden gelesen!“ Zur Erinnerung: Mit eben dieser Bitte hatten wir uns bereits vorab per Rundmail an Sie gewendet.
Umfangreiche Informationen zum HOAI-Vertragsverletzungsverfahren und zu den von der AKS initiierten Aktionen finden Sie unter www.aksaarland.de / Wichtige News.
Prof. Heiko Lukas Präsident der AKS

