Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte angepasst, ab denen das EU-Vergaberecht anwendbar ist. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.
Die geänderten Schwellenwerte wurden am 16.11.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten ab dem 01.01.2024.
- öffentliche Bauaufträge: 5.538.000 EUR (bis 31.12.2023: 5.382.000 EUR)
- öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler Regierungsbehörden: 143.000 EUR (bis 31.12.2023: 140.000 EUR)
- öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 EUR (bis 31.12.2023: 215.000 EUR)
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bak.de