AKS setzt sich für Zentralisierung der Unteren Bauaufsichtsbehörden ein – Bündelung von Kompetenzen soll Servicequalität steigern

AKS setzt sich für Zentralisierung der Unteren Bauaufsichtsbehörden ein – Bündelung von Kompetenzen soll Servicequalität steigern

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Als kleinstes Flächenland Deutschlands verfügt das Saarland über zwölf Untere Bauaufsichtsbehörden (UBAs) – deutlich mehr als viele andere Bundesländer, die dazu übergegangen sind, Kompetenzen zu bündeln. Die Architektenkammer des Saarlandes (AKS) plädiert seit geraumer Zeit dafür, aus den bei verschiedenen Kommunen angesiedelten UBAs eine zentrale Baugenehmigungsbehörde für das ganze Saarland zu machen. Hintergrund dieser Forderung sind immer lauter werdende Klagen von Bauherrn und aus der Architektenschaft über uneinheitliche Auslegungen der Bauvorschriften des Landes sowie Bearbeitungszeiten von bis zu einem Jahr. Verschärft werde diese Problematik durch die gestiegenen Anforderungen von Bau- und Planungsrecht und komplexe Zuständigkeiten sowie Fragen zu Brandschutz-Standards, etwa bei Sonderbauten wie Schulen und Bürgerzentren, die eine noch höhere Kompetenz bei der Genehmigungsbehörde erfordern, die nicht jeder Sachbearbeiter alleine einbringen kann.

Nachdem die AKS bereits im Februar das Gespräch mit dem saarländischen Innenminister gesucht und ihre Reformvorschläge im März auch bei der Anhörung zur Änderung der Landesbauordnung dargelegt hatte, ergreift sie nun die Initiative zur Bildung einer landesweiten Arbeitsgruppe. „Wir beabsichtigen, die Landtagsfraktionen, die Bürgermeister der Kommunen mit eigener UBA und die Saarbrücker Stadtratsfraktionen zu einem gemeinsamen Diskurs für eine grundlegende Strukturreform einzuladen. Unser Ziel ist es, dass diese Arbeitsgruppe unter Federführung des für die Unteren Bauaufsichtsbehörden zuständigen Landes gemeinsam mit den betroffenen Kommunen und unter Mitwirkung der AKS kurzfristig installiert wird und die Strukturreform bis Jahresende beschlussfähig erarbeitet“, erläutert Prof. Heiko Lukas.

Dass die Bereitschaft, Reformen in Angriff zu nehmen, vorhanden ist, belege die derzeitige Debatte über eine mögliche Zusammenlegung der Unteren Bauaufsichtsbehörden Saarbrücken, Regionalverband Saarbrücken und Völklingen, die von der CDU-Stadtratsfraktion angeregt wurde und in der Saarbrücker SPD Zustimmung fand. „Wir begrüßen es, dass auf kommunalpolitischer Ebene über eine Reform der UBAs nachgedacht wird“, betont Lukas. „Allerdings greift die in Saarbrücken diskutierte Maßnahme zu kurz, um die landesweit bestehenden Probleme zu lösen.“

Für eine Reform der UBAs ist es aus Sicht der AKS erforderlich, eine zentrale Baugenehmigungsbehörde für das gesamte Saarland zu schaffen, in der sämtliche Kompetenzen gebündelt sind und in der – durch eine vertiefende Schwerpunktausbildung und Zuordnung von Bauanträgen (Spezialisierung) das nötige Knowhow sichergestellt ist. So ließen sich mit der jetzt vorhandenen Personalstärke der Mitarbeiter aller saarländischer UBAs Synergien erzielen.

Außerdem fordert die AKS eine verbindliche Frist für die Bearbeitung von Bauanträgen (drei bis maximal sechs Monate) sowie – als „Sofortmaßnahme“ für die UBA Saarbrücken – die Rückkehr zu der in den meisten anderen UBAs bis heute bewährten Praxis einer unkomplizierten Handhabung eines klärenden Abstimmungsgesprächs vor Einreichung des Bauantrages.

„Durch diese Maßnahmen würde der Genehmigungsprozess deutlich effizienter, zugleich ergäbe sich ein deutliches Plus an Rechts- und Investitionssicherheit“, so AKS-Präsident Lukas.

Alexandra Raetzer


23.04.2015
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